- 1.1 Bis 2030 die extreme Armut - gegenwärtig definiert als der Anteil der Menschen, die mit weniger als 1,25 Dollar pro Tag auskommen müssen - für alle Menschen überall auf der Welt beseitigen
- 1.2 Bis 2030 den Anteil der Männer, Frauen und Kinder jeden Alters, die in Armut in all ihren Dimensionen nach der jeweiligen nationalen Definition leben, mindestens um die Hälfte senken
- 1.3 Den nationalen Gegebenheiten entsprechende Sozialschutzsysteme und -maßnahmen für alle umsetzen, einschließlich eines Basisschutzes, und bis 2030 eine breite Versorgung der Armen und Schwachen erreichen
- 1.4 Bis 2030 sicherstellen, dass alle Männer und Frauen, insbesondere die Armen und Schwachen, die gleichen Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu grundle-genden Diensten, Grundeigentum und Verfügungsgewalt über Grund und Boden und sons-tigen Vermögensformen, Erbschaften, natürlichen Ressourcen, geeigneten neuen Techno-logien und Finanzdienstleistungen einschließlich Mikrofinanzierung haben
- 1.5 Bis 2030 die Widerstandsfähigkeit der Armen und der Menschen in prekären Situa-tionen erhöhen und ihre Exposition und Anfälligkeit gegenüber klimabedingten Extremer-eignissen und anderen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Schocks und Katastro-phen verringern
- 1.a Eine erhebliche Mobilisierung von Ressourcen aus einer Vielzahl von Quellen ge-währleisten, einschließlich durch verbesserte Entwicklungszusammenarbeit, um den Ent-wicklungsländern und insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern ausreichende und berechenbare Mittel für die Umsetzung von Programmen und Politiken zur Beendi-gung der Armut in all ihren Dimensionen bereitzustellen
- 1.b Auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene solide politische Rahmen auf der Grundlage armutsorientierter und geschlechtersensibler Entwicklungsstrategien schaf-fen, um beschleunigte Investitionen in Maßnahmen zur Beseitigung der Armut zu unter-stützen
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